Der Verband
Organisation
Der Deich- und Sielverband Föhr ist ein Wasser- und Bodenverband. Er bildet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Das Prinzip der Selbstverwaltung kommt in der Satzungsautonomie
zum Ausdruck, sprich in der Befugnis, die Rechtsverhältnisse der Verbandsmitglieder eigenverantwortlich zu regeln und damit Recht zu setzen.
Das Recht auf Selbstverwaltung findet seine Grenzen im Wasserverbandsgesetz (WVG; Rahmengesetz des Bundes) und im Landeswasserverbandsgesetz (LWVG). Diese Gesetze bilden die Rechtsgrundlage der Wasser- und Bodenverbände und schreiben u.a. deren aufsichtsbehördliche Überwachung vor. Der Deich- und Sielverband Föhr unterliegt der Aufsicht des Kreises Nordfriesland.
Das Recht auf Selbstverwaltung findet seine Grenzen im Wasserverbandsgesetz (WVG; Rahmengesetz des Bundes) und im Landeswasserverbandsgesetz (LWVG). Diese Gesetze bilden die Rechtsgrundlage der Wasser- und Bodenverbände und schreiben u.a. deren aufsichtsbehördliche Überwachung vor. Der Deich- und Sielverband Föhr unterliegt der Aufsicht des Kreises Nordfriesland.
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet des Deich- und Sielverbandes Föhr umfasst die gesamte Föhrer Marsch und erstreckt sich auf der Geest bis zur Grenze
des oberflächlichen Einzugsgebiets (Niederschlagseinzugsgebiet). Hinzu kommt die Exklave "Mittelberg". Dabei handelt es sich um das Gebiet des vormaligen Deich- und Sielverbandes "Mittelberg", der zum 01.01.2004 mit dem Deich- und Sielverband Föhr fusioniert wurde.
Übersicht Verbandsgebiet | ||
---|---|---|
m NN | ha | |
Marschkoog | < 2,5 | 4.897 |
Geestfläche | > 2,5 | 2.151 |
Mittelberg | < 4,0 | 40 |
∑ Insgesamt | 7.088 |